Koordinierungsstelle Inklusion und Diversität: Webseite und Fortbildungen
12. Dezember 2023Infos nach Bereinigungssitzung – 2025 weiterhin offen – weitere Aktivitäten Jetzt!
22. Januar 2024Am Donnerstag, dem 18. Januar 2024, stand das Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages. Das Gesetz soll ermöglichen, dass Freiwillige unter 27 Jahren einfacher Teilzeit-Freiwilligendienste ableisten können, zukünftig unabhängig von besonderen Lebensumständen.
Für alle Freiwilligen gilt weiterhin, dass ein Teilzeit-Freiwilligendienst mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen muss, damit der Freiwilligendienst sozialversicherungsrechtlich ihre Hauptbeschäftigung ist. Es bleibt zudem dabei, dass alle am Dienstverhältnis Beteiligten mit einem Teilzeitdienst einverstanden sein müssen. Der BAK FSJ begrüßt diese Flexibilisierung.
Das Gesetz soll gleichzeitig den Einsatzstellen ermöglichen, Freiwilligen je nach ihrem Ermessen ein höheres Taschengeld und zusätzliche Mobilitätszuschläge zu zahlen. Diesen Punkt sehen viele Verbände kritisch, da ein Großteil der Einsatzstellen aus finanziellen Gründen auch aktuell nicht den möglichen Höchstsatz zahlen kann. Ursprünglich war im Koalitionsvertrag verabredet worden, die finanzielle Situation der Freiwilligen zu verbessern. Höhere Zuschüsse sind aber in der aktuellen Lage nach Aussage der Regierungsfraktionen nicht möglich, der BAK FSJ kämpft weiter um Haushaltszusagen für 2024 und insbesondere 2025.
Der BAK FSJ hat eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt, die hier zu finden ist.
Weitere Informationen hier und hier.