Organisation und Finanzierung

Das FSJ ist in einem Dreiecksverhältnis zwischen Freiwilliger/Freiwilligem, Träger und Einsatzstelle organisiert. Zwischen diesen wird eine verbindliche Vereinbarung geschlossen.

In der Einsatzstelle werden die Freiwilligen von dafür benannten Personen in ihre Aufgaben eingearbeitet und während des gesamten Dienstes eng begleitet. Hier verbringen die jungen Menschen den größten Anteil ihres Dienstes und machen die praktischen Erfahrungen.

Der Träger führt die vorgeschriebenen Bildungsseminare durch und betreut die Freiwilligen im Rahmen einer pädagogischen Begleitung. Er steht den jungen Menschen bei Problemen zur Seite und übernimmt im Konfliktfall die Moderation mit der Einsatzstelle. Auch organisiert er häufig das gesamte Bewerbungs- und Matchingverfahren für den Weg der Freiwilligen in die passende Einsatzstelle. [Interessierte können in der Stellenbörse von FreiwilligJA nach der passenden Einsatzstelle suchen]

Die zivilgesellschaftlichen Verbände übernehmen im FSJ die Funktion des Bundestutorats und der Zentralstelle, die für die inhaltliche Steuerung und die formale Abwicklung zuständig sind. Hier geht es zu einem Überblick zu den Verbänden, die das FSJ anbieten. [Und hier kann man eine Trägerliste für die Ansprechpersonen vor Ort einsehen]

Das FSJ ist durch das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt und wird durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) gefördert. Zusätzlich zur Bundesförderung gibt es in einigen Ländern auch eine Landesförderung.

Neben dem FSJ gibt es als weiteren Jugendfreiwilligendienst das FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr). Darüber hinaus gibt es noch den BFD (Bundesfreiwilligendienst), in dem sich auch Menschen ab 27 Jahren in Deutschland engagieren können. Ein Engagement im Ausland ist über den Internationalen Jugendfreiwilligendienst möglich.