Verbände, Träger und Freiwillige fordern, dass ausreichend Haushaltsmittel für 2025 bereitgestellt werden!
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8. April 2024Am Montag, den 19. Februar 2024 hat im Familienausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zum Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz stattgefunden. Die geladenen Verbändevertreter*innen und Freiwilligen haben eindrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des nächsten Jahrgangs sichergestellt werden muss.
Die Sachverständigen u.a. des BAK FSJ begrüßen grundsätzlich die Möglichkeit, dass Freiwillige ihren Dienst künftig auch in Teilzeit ableisten können und dafür nicht mehr – wie bisher – ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen. Sie sind sich einig, dass der Wegfall des berechtigten Interesses Inklusion erleichtert und Stigmatisierung abbaut, da Menschen für einen Dienst in Teilzeit ihre persönliche Situation nicht mehr offenlegen und keine Nachweise mehr erbringen müssen. Auch die Idee der Erhöhung des Taschengeldes und der Auszahlung eines Mobilitätszuschlages findet breite Zustimmung, auch wenn hier sehr deutlich gemacht wird, dass dies erst möglich sein wird, wenn die Förderung steigt.
Die Anwesenden weisen ausdrücklich auf die Problematik der derzeit noch nicht gesicherten Finanzierung des kommenden Jahrgangs hin, der im Herbst starten soll. Solange hierfür keine Lösungen gefunden werden und auch dauerhaft nicht mehr Förderung in die Freiwilligendienste fließt, werden sich die gesetzlichen Änderungen für die allermeisten Freiwilligen kaum auswirken. Denn die Auszahlung von höheren Taschengeldern obliegt den Einsatzstellen, die aufgrund von Inflation und Kostensteigerungen eher weniger als mehr Ressourcen zur Verfügung haben.
Im Detail merken die Sachverständigen folgendes an:
- Das Wichtigste aktuell ist die Sicherstellung der Mittel für 2025, so dass im Herbst der neue Jahrgang ohne die angekündigten massiven Kürzungen starten kann.
- Darüber hinaus muss die Förderung grundsätzlich umgestellt werden, damit die Verbände und Träger künftig nicht jährlich um die Mittel kämpfen müssen, sondern verlässlich die kommenden Jahrgänge planen können (Verlässlichkeit und Planbarkeit).
- Die Erhöhung der Taschengeldobergrenze wird sich in der Praxis erst auswirken, wenn insgesamt mehr Geld ins System kommt, denn die Mehrheit der Einsatzstellen kann den Freiwilligen schon den aktuellen Höchstsatz nicht auszahlen.
- Eine Installierung einer Taschengeld-Untergrenze könnte womöglich besser zum Ziel der stärkeren finanziellen Anerkennung für die Freiwilligen führen.
- Aufgrund der hohen Bedeutung der pädagogischen Begleitung, die maßgeblich für die große gesellschaftliche Wirkung der Freiwilligendienste als Bildungs- und Orientierungsjahr ist, müssen die Seminare auch bei einem Teilzeitdienst als volle Seminartage bestehen bleiben.
- Letztlich wurde aus Sicht von Martin Schulze (Ev. Freiwilligendienste, Sachverständiger für den BAK FSJ) die Chance verpasst, mit dem Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruches auf Förderung für einen Freiwilligendienst festzuschreiben.
Die Anhörung wurde aufgezeichnet und ist hier abrufbar. Außerdem kann man hier einen ausführlichen Bericht vom Familienausschuss selbst nachlesen. Die Liste der Sachverständigen und alle eingereichten Stellungnahmen finden sich hier. Die Stellungnahme des BAK FSJ ist hier zu finden.
Aber auch die Verbände haben sich in diesem Zusammenhang noch einmal mit Berichten und Forderungen zu Wort gemeldet, hier z.B. die AWO mit einem Appell, die Förderung der Freiwilligendienste zu sichern und hier die dsj mit der Forderung einer Förderung des Bewerbungsverfahrens, einer Anhebung der finanziellen Förderung der Freiwilligendienste allgemein sowie einer sicheren Planungsgrundlage für den Freiwilligenjahrgang 2024/25.
Weitere Informationen hier und hier.