Internationale Freiwilligendienste unter Druck
14. März 2026Seit dem vergangenen Jahr haben sich die Rahmenbedingungen für die Freiwilligendienste verändert und auch im Jahr 2026 zeichnen sich Entwicklungen ab, die erhebliche Auswirkungen auf Träger, Einsatzstellen und Freiwillige haben werden. Die zentralen Herausforderungen und politischen Vorhaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Finanzierung und Ausbau der Freiwilligendienste (FSJ und BFD)
In den vergangenen Jahren wurden die Bundesmittel für FSJ und BFD wiederholt infrage gestellt und teilweise erst verspätet bewilligt. Dies hat die Planbarkeit für Träger und Einsatzstellen erheblich erschwert. Gleichzeitig sind die Platzkosten infolge allgemeiner Kostensteigerungen stark gestiegen, sodass Träger und Einsatzstellen einen wachsenden Eigenanteil leisten müssen.
Unter diesen Bedingungen war ein Ausbau der Freiwilligendienste über Jahre hinweg kaum möglich. Im Gegenteil: Viele Einsatzstellen stehen inzwischen unter massivem Kostendruck, etwa durch kommunale Sparmaßnahmen. Zunehmend wird erwogen, sich aus dem Freiwilligendienst zurückzuziehen – teilweise geschieht dies bereits, insbesondere im Sport, in Kitas sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Mit dem Bundeshaushalt 2026 wurde zwar ein deutlicher Mittelzuwachs für FSJ und BFD beschlossen, jedoch verbunden mit der politischen Zielsetzung, die Zahl der Plätze zu erhöhen. Ein tatsächlicher Platzausbau hingegen ist nur möglich, wenn die Förderung pro Platz spürbar angehoben wird.
2. Wehrdienst-Modernisierungsgesetz und Debatte um einen neuen Zivildienst
Zum 1. Januar 2026 ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDMoG) in Kraft getreten. Mit der Neuausrichtung des Wehrdienstes wird erneut über die Wiedereinsetzung eines Zivildienstes diskutiert. Hintergrund ist, dass eine Rückkehr zu einer (Bedarfs-)Wehrpflicht künftig nicht ausgeschlossen wird.
Diese Debatte berührt die Freiwilligendienste unmittelbar und wirft zentrale Fragen nach Abgrenzung, Gleichstellung und möglicher Verdrängung auf.
3. Politische Signale zur Stärkung der Freiwilligendienste
Ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen aus dem Dezember 2025 fordert die Bundesregierung auf, ein ganzheitliches Konzept zur Stärkung der Freiwilligendienste vorzulegen. Ziel ist es, durch einen Mittelaufwuchs zusätzliche Plätze zu schaffen und die Rahmenbedingungen insgesamt attraktiver zu gestalten. Eine wichtige Rolle soll zudem dem Themenfeld Zivilschutz zukommen; in diesem Zusammenhang ist auch die Einbindung von Aktivitäten rund um ein Handwerksjahr vorgesehen.
Der Antrag unterstreicht die politische Bedeutung der Freiwilligendienste als Bestandteil gesellschaftlicher Resilienz und beauftragt die Bundesregierung, ein umfassendes Stärkungskonzept zu entwickeln.
4. Vorhabenplanung: Bundesgesellschaftsdienstegesetz
Nach Informationen seitens des BMBFSFJ ist geplant, in einem neuen Bundesgesellschaftsdienstegesetz sowohl den Bundesfreiwilligendienst als auch einen möglichen neuen Zivildienst zu regeln. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2027.
Für die verbandlichen Zentralstellen bedeutet dies, sich frühzeitig auch auf einen möglichen neuen Zivildienst einzustellen und dessen Ausgestaltung aktiv zu begleiten. Die Verbände sind hier zu ersten gemeinsamen Workshops mit dem BMBFSFJ eingeladen.
5. Zentrale politische Forderungen
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende zentrale Forderungen:
- Einführung eines Freiwilligendienste‑Stärkungsgesetzes, welches die Qualität und die finanzielle Ausstattung der Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ und IJFD) nachhaltig sichert.
- Zeitnahe Anhebung der pro‑Platz‑Förderung, damit Träger und Einsatzstellen bestehende Plätze sichern und zusätzliche Plätze schaffen können. Dazu gehört auch die Erweiterung des Förderkatalogs um weitere zuwendungsfähige Ausgaben, etwa für Vermittlung, Öffentlichkeitsarbeit und Alumni-Arbeit.
- Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Taschengeldförderung in allen Dienstformaten.
- Einführung von „freieFahrtfürFreiwillige“ als sichtbares Zeichen gesellschaftlicher Wertschätzung für das Engagement junger Menschen.
- Mittelfristige Umsetzung der Vision 2030, um den strukturellen Herausforderungen der Freiwilligendienste umfassend zu begegnen.
- Für ein künftiges Bundesgesellschaftsdienstegesetz:
- Orientierung eines möglichen neuen Zivildienstes an den Freiwilligendiensten,
- Umsetzung in den bewährten Träger‑ und Zentralstellenstrukturen,
- Verhinderung einer Verdrängung der Freiwilligendienste durch eine finanziell angemessene Gleichstellung zum Zivildienst sowie
- Entbindung vom Wehr‑ und Zivildienst bei Ableistung eines Freiwilligendienstes.

