Veröffentlichung der Broschüre: Inklusive Organisationsentwicklung
31. August 2026Der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr begrüßt die heutige Ankündigung der Bundesjugendministerin Karin Prien , „faktisch einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst“ zu schaffen. Ebenso erscheint es uns notwendig, das Taschengeld für die Freiwilligen deutlich zu erhöhen (auch dies kündigte Prien an) und hierfür entsprechende Bundes- und/oder Landesmittel zur Verfügung zu stellen.
Gemeinsam mit dem Anschreiben der Bundeswehr, das auch auf die Freiwilligendienste hinweist, sind so die ersten Schritte in Richtung unserer Kernforderungen aus der Vision 2030 möglich! Maßgeblich ist allerdings, dass alle angekündigten Maßnahmen nicht nur für einen staatlichen Dienst (BFD oder neuen „Gesellschaftsdienst“) umgesetzt werden. „Faktischer Rechtsanspruch“ und höheres Taschengeld müssen in jedem Fall auch auch für FSJ, FÖJ und die internationale Dienste umgesetzt werden! Entsprechende Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern schlagen wir in unserem Positionspapier „Für ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz“ vor.
Der BAK FSJ wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass die von der Zivilgesellschaft angebotenen und umgesetzten Dienste freiwillig bleiben. Entscheidend sind allerdings die am Ende tatsächlich vom Bundestag beschlossene Gesetzgebung und die Richtlinien und Leitlinien aus dem BMBFSFJ. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028. Die Verbände werden den Gesetzgebungsprozess auch weiter kritisch-konstruktiv begleiten und sich insbesondere dafür einsetzen, dass die zivilgesellschaftlich verankerten Dienste nicht ins Hintertreffen geraten.

