Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz

Für ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz. Forderungspapier der verbandlichen Zentralstellen

Die mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht und die damit verbundene Wiedereinsetzung eines modifizierten Zivildienstes werfen grundlegende Fragen für die Weiterentwicklung der Freiwilligendienste auf. Mit dem geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetz soll das Verhältnis zwischen einem neuen Zivildienst und dem Bundesfreiwilligendienst geregelt werden. Bislang ist offen, wie die Jugendfreiwilligendienste – FSJ, FÖJ und IJFD – eingebunden werden sollen.

Die Jugendfreiwilligendienste sind zivilgesellschaftlich verankert und genießen hohe Akzeptanz bei jungen Menschen und in der Gesellschaft. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe und stärken soziale Infrastruktur, gesellschaftliche Resilienz und unser demokratisches Gemeinwesen. Wer den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Zeiten multipler, globaler Krisen stärken will, muss daher alle Freiwilligendienste in einer kohärenten Strategie weiterentwickeln.

Deswegen braucht es parallel zum Bundesgesellschaftsdienstegesetz ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz
 FWD-Stärkungsgesetz), das insbesondere die Jugendfreiwilligendienste in den Blick nimmt und dabei auch die internationalen Dienste absichert. Nur so ist gewährleistet, dass die Jugendfreiwilligendienste neben einem novellierten Bundesfreiwilligendienst gleichermaßen gestärkt werden. Es muss einen verlässlichen Mittelaufwuchs sichern, den Ausbau von Plätzen ermöglichen und die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste insgesamt verbessern.

  • Forderungen an den Bund

  • Forderungen an die Länder

  • Warum ein FWD-Stärkungsgesetz jetzt geboten ist