03.05.2024 Die Hauptversammlung des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat sich für einen Rechtsanspruch auf auskömmliche Förderung für jeden geschlossenen Freiwilligendienstvertrag ausgesprochen. Der BDKJ bekräftigt zudem das Bekenntnis zu einem freiwilligen Recht auf Dienst als Gegenentwurf zu einer unsolidarischen Pflicht zum Dienst.
Mit einem Rechtsanspruch, bei dem jede geschlossene Vereinbarung durch eine Förderung ermöglicht wird, liegt ein attraktiver, kostengünstiger und pragmatischer Gegenentwurf vor, der die wenigen positiven Effekte der Dienstpflicht ebenso erfüllt.
Der vollständige Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2024 ist hier abrufbar. Der BDKJ ist ein Dachverband von 17 katholischen Jugendverbänden mit nach eigenen Angaben rund 660.000 Mitgliedern. Er vertritt Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Kirche, Staat und Gesellschaft.