Früher als gedacht wird ein neuer Bundestag gewählt und schon jetzt sind die Folgen durch die gegenwärtige Haushaltssituation spürbar. Deshalb wollen wir laut werden und unsere Forderungen zur Wahl platzieren.
Die letzten Jahre waren für alle Träger von angekündigten Kürzungen, verspäteten Haushaltsentscheidungen und nur teilweise bereitgestellten finanziellen Mitteln geprägt. Dies hat die Arbeit erheblich erschwert und eine verlässliche Planung unmöglich gemacht.
Was zuversichtlich stimmt, ist das bundesweit, über alle Freiwilligendienst-Träger hinweg erarbeitete Positionspapier „Freiwilligendienste jetzt“, dessen Umsetzung die Freiwilligendienste dauerhaft auf sichere Füße stellen kann.
Weitere Infos zur Vision 2030 unter: Vision 2030 – Recht auf Freiwilligendienst bis 2030.
Kernforderung ist die Einführung auf ein Recht auf einen Freiwilligendienst. Bis zur Einführung bedarf es einer Steigerung der Haushaltsmittel zur auskömmlichen Finanzierung der Freiwilligendienste in Verbindung mit einer mehrjährigen Planungssicherheit. Die Dienste müssen weiterhin freiwillig bleiben, während der Bund das Taschengeld übernimmt und bessere Rahmenbedingungen schafft, um einen Freiwilligendienst für ALLE zu ermöglichen.
Wir rufen deshalb alle Einsatzstellen, Träger und alle, die die Freiwilligendienste unterstützen wollen, dazu auf, bis zur Bundestagswahl am 23.02. und darüber hinaus an der Kampagne #JetztErstRechtsanspruch auf Social Media teilzunehmen!
Unsere Ziele:
– die Vision 2030 bei Politik und Medien platzieren, d.h.: Rechtsanspruch, Freiwilligengeld, Beratungsgespräch
– mehrjährige Planungssicherheit durch auskömmliche Finanzierung
– öffentliche Aufmerksamkeit schaffen durch Social Media Postings
So verleihen Sie der Forderung Nachdruck:
1. Auf https://www.fsj-baden-wuerttemberg.de/jetzterstrechtsanspruch ein Bild hochladen, eine Forderung/Vision für den Freiwilligendienst erstellen und es für Ihre Social Media Kanäle herunterladen.
2. …oder verwenden Sie ihr eigenes Design mit dem Hashtag #JetztErstRechtsanspruch
3.Teilen Sie Ihre Botschaft vom 2. Januar bis 28. Februar auf allen Social Media Kanälen – wichtig ist, dass die Beiträge #JetztErstRechtsanspruch enthalten
4. Folgen Sie der #JetztErstRechtsanspruch Kampagne