BAK FSJ und FWDStärken auf dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Leipzig
5. Mai 2025Voluntaris 1/25 „Freiwillig oder Pflicht – Freiwilligendienste am Scheideweg?“ erschienen
30. Juni 2025Ein Jahr nach Veröffentlichung der Vision 2030 für ein Recht auf Freiwilligendienst liegt nun die lang erwartete juristische Grundlage vor, die belegt: Der Bund kann nicht nur für den BFD, sondern auch für FSJ, FÖJ und internationale Freiwilligendienste eine gesetzliche Grundlage schaffen – einschließlich der Finanzierung eines existenzsichernden Freiwilligengeldes.
Vision 2030: Mehr Engagement durch Recht auf Freiwilligendienst
Die von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragene Vision 2030 sieht vor, die Zahl der jährlich geförderten Freiwilligendienstplätze in Deutschland auf 200.000 zu verdoppeln. Kern des Konzepts ist ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst für alle Schulabgänger*innen – unabhängig davon, um welche Form des Freiwilligendienstes es sich handelt. Dieser soll durch ein auskömmliches Freiwilligengeld sowie eine umfassende Information und Beratung aller Schulabgänger*innen begleitet werden. Ziel ist die Etablierung einer „Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ – ohne Zwang, aber mit klarer politischer Förderung.
Engagement ermöglichen statt Dienstpflicht fordern
Angesichts der Debatten über die Einführung einer Dienstpflicht für junge Menschen sendet das Gutachten ein starkes Signal: Der freiwillige Einsatz für die Gesellschaft kann deutlich gestärkt werden – durch einen gesicherten Zugang und finanzielle Absicherung, nicht durch Verpflichtung. Denn Studien zeigen: Junge Menschen wollen sich engagieren – sie scheitern aber oft an mangelnden Plätzen und Finanzierung.
Rechtliche Klarheit: Der Bund kann und darf handeln
Bislang war unklar, ob der Bund für Formate wie FSJ oder FÖJ rechtlich zuständig ist, da hier die Länder eine besondere Rolle haben und die Bundesförderung auf die pädagogische Begleitung beschränkt war. Das Gutachten der Bertelsmann Stiftung nimmt rechtliche Zweifel aus dem Spiel: Es zeigt, dass ein Bundesgesetz ausreicht, um alle Formate – BFD, FSJ, FÖJ, IJFD – gleichwertig zu fördern. Eine Grundgesetzänderung ist dafür nicht erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Einrichtung einer Bundesverwaltung – als Eigen- oder Auftragsverwaltung.
Zugleich bleibt die föderale Struktur erhalten: Länder können weiterhin eigene Programme auflegen, und die bewährte zivilgesellschaftliche Verankerung der Dienste bleibt unangetastet.
Politischer Moment für einen Aufbruch
Mit der neuen Bundesregierung und einer neuen Ministerin im erweiterten Familien- und Bildungsministerium bietet sich jetzt die Chance, Freiwilligendienste strukturell in der Bildungslandschaft zu verankern – rechtlich abgesichert, finanziell unterlegt und für alle zugänglich. Der rechtliche Weg ist bereitet – es braucht nur einen entsprechenden politischen Willen.
Hier geht es zur Webseite der Bertelsmann-Stiftung und zum Rechtsgutachten. Das Policy-Paper der Bertelsmann-Stiftung findet sich hier.