Gutachten der Bertelsmann Stiftung bestätigt: Recht auf Freiwilligendienst ist rechtlich machbar
26. Juni 2025Haushalt 2025 – Der BAK FSJ fordert weiterhin ein Recht auf einen Freiwilligendienst mit einer auskömmlichen Finanzierung statt einer Pflicht
3. Juli 2025Seit 2012 erscheint zwei Mal jährlich die wissenschaftlich orientierte Voluntaris Zeitschrift. Die aktuelle Ausgabe widmet sich dem Thema „Freiwillig oder Pflicht – Freiwilligendienste am Scheideweg?“ und ist hier beim Nomos Verlag abrufbar. Neben vielen spannenden Beiträgen zur zeitlosen Debatte um Freiwilligkeit und Pflicht findet sich auch ein Beitrag von Kira Bisping (Internationaler Bund) und Dr. Jaana Eichhorn (Deutsche Sportjugend). In Replik auf die Hertie-Studie zur Machbarkeit eines Gesellschaftsdienstes für alle unterziehen sie jene einer kritischen Würdigung und stellen das Recht auf einen Freiwilligendienst als zivilgesellschaftliche Antwort vor. Der Artikel ist hier abrufbar.
In ihrem Fazit formulieren Bisping und Eichhorn:
Statt ohne vorherige Bemessung des Bedarfs einen gesamten Jahrgang – und damit 700.000 Schulabgänger*innen – trotz enormer finanzieller, bürokratischer, sanktionsbezogener und verfassungsrechtlicher Hürden zu einem Dienst zu verpflichten, könnte man mit weitaus geringerem finanziellen Einsatz das erprobte Erfolgsmodell der Freiwilligendienste so attraktiv gestalten, dass sich zukünftig 200.000 Menschen (Verdoppelung) in gemeinwohlorientierten Einrichtungen engagieren. Dafür setzen sich die zivilgesellschaftlichen Verbände, die Freiwilligendienste anbieten, ein. Sie werben für einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst, der all denjenigen, die Interesse an einem Dienst haben, die Chancen und Rahmenbedingungen für Engagement ermöglicht. […] Mindestens aber sollte eine Stärkung der Freiwilligendienste zunächst erprobt und gerne auch evaluiert werden, bevor man den „Dienstpflicht-Wumms“ mit all seinen gesellschaftlichen Herausforderungen startet – oder geht es doch mehr darum, die Sehnsucht nach „Ordnung und Pflicht“ vieler Bürger*innen zu befrieden als um die Stärkung des Zusammenhalts?
Erst kürzlich wurde bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst rechtlich machbar ist.