Generationengerechtigkeit – aber ohne ein Pflichtjahr für Rentner*innen
25. August 2025Politische Jugendorganisationen und -verbände fordern Recht auf Freiwilligendienst
10. November 2025Freiwilligendienste vermitteln praktische Einblicke in soziale, ökologische, kulturelle und sportbezogene Arbeitsbereiche, eröffnen jungen Menschen neue Perspektiven und bieten die Möglichkeit eines freiwilligen Engagements für die Gesellschaft. Jedes Jahr leisten etwa 100.000 Freiwillige einen Freiwilligendienst, der allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Bildungsabschluss offensteht. Schon heute werden alle gesellschaftlichen Gruppen und Milieus erreicht – diese Offenheit soll künftig aber noch weiter ausgebaut werden.
Im Zuge der aktuellen Debatte über das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) mit dem Ziel, kurzfristig den Personalaufwuchs der Bundeswehr zu gestalten, fordern die im BAK FSJ zusammengeschlossenen Verbände statt einer einseitigen Reform des freiwilligen Wehrdienstes, gleichwertig die Zugangschancen, Finanzierung und Qualität der Freiwilligendienste sowie weiterer Formen des freiwilligen Engagements zu stärken (siehe auch die Stellungnahme des BAK FSJ zum Referententwurf des WDModG). Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa appellierte zuletzt an Bundesfamilienministerin Prien, einen Gesetzentwurf für ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz vorzulegen (siehe z.B. hier).
Ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz verfolgt das Ziel, die strukturellen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Engagement für möglichst viele Menschen dauerhaft möglich, zugänglich und attraktiv wird – im Sinne einer Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit (siehe auch die Vision 2030).
Zentrale Elemente eines Freiwilligendienste-Stärkungsgesetzes sind
- ein Rechtsanspruch auf die Förderung eines Freiwilligendienstplatzes,
- ein für die Lebenshaltung auskömmliches Freiwilligengeld auf BAföG-Niveau und
- die umfassende Information und Beratung aller Schulabgänger*innen über Freiwilligendienste, den freiwilligen Wehrdienst und weitere freiwillige Dienste in einer gebündelten Ansprache.
Die Förderung jeder zustande gekommenen Freiwilligendienstvereinbarung zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstelle durch den Bund lässt sich gemäß einem juristischen Gutachten der Bertelsmann Stiftung schon jetzt (siehe auch das Juristische Gutachten) ohne Grundgesetzänderung umsetzen.
Der BAK FSJ wird sich mit der Forderung nach einem Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz befassen und zu gegebener Zeit eine Positionierung veröffentlichen.

