Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz – gleichwertige Gesellschaftsdienste für eine resiliente und solidarische Gesellschaft
6. Oktober 2025Bundesregierung einigt sich beim Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
21. November 2025Mitte Oktober 2025 haben sich verschiedene Jugendorganisationen sowie der Deutsche Bundesjugendring in einer gemeinsamen Pressemitteilung zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) geäußert. Neben einer Ablehnung jeglicher Pflichtdienste unterstreichen die beteiligten Verbände deutlich die Notwendigkeit einer Stärkung der Freiwilligendienste und des Ehrenamts insgesamt. Es soll allen Menschen möglich sein, „sich für eine Zeit in einem Freiwilligendienst“ zu engagieren. Um dies zu ermöglichen, brauche es „statt einer Pflicht ein Recht auf Freiwilligendienst mit entsprechender gesellschaftlicher und monetärer Anerkennung“.
Aus Sicht des Bundesarbeitskreis FSJ sind diese Forderungen hochgradig anschlussfähig zu unserer Vision 2030 für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit:
- Wo (junge) Menschen, Einsatzstellen und Träger sich auf den Abschluss einer Freiwilligendienst-Vereinbarung einigen, garantiert der Rechtsanspruch den Dienst.
- Ein den Lebensunterhalt sicherndes, vom Bund finanziertes Freiwilligengeld, dessen Betrag sich am BAföG-Höchstsatz orientiert, ermöglicht allen Interessierten einen Freiwilligendienst.
- Alle jungen Menschen sollen eine individuelle Einladung und Einzelberatung für einen Freiwilligendienst erhalten. So kommen die Freiwilligendienste viel stärker ins Bewusstsein der Gesellschaft. Die jungen Menschen werden angeregt, sich für ein Angebot mit Rechtsanspruch zu entscheiden.
Der BAK FSJ begrüßt, dass die Jugendverbände im Rahmen der Diskussion des WDModG die Stärkung der Freiwilligendienste und des jungen Engagements hervorheben.

