Gemeinsame Erklärung zu Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten
20. Juli 2026Veröffentlichung der Broschüre: Inklusive Organisationsentwicklung
31. August 2026Angesichts der aktuellen Diskussionen um die mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht und die damit verbundene Wiedereinführung eines modifizierten Zivildienstes stellen sich grundsätzliche Fragen zur Positionierung der Freiwilligendienste.
Mit dem geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetz soll zwar das Verhältnis zwischen einem neuen Zivildienst und dem BFD geregelt werden – doch die Jugendfreiwilligendienste, die zivilgesellschaftlich tief verankert sind und hohe Akzeptanz genießen, drohen dabei in den Hintergrund zu geraten.
Die Jugendfreiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, stärken die soziale Infrastruktur und fördern demokratische Resilienz. Gerade in Zeiten multipler globaler Krisen ist ihr Potenzial für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unersetzlich. Um dies zu sichern, braucht es parallel zum Bundesgesellschaftsdienstegesetz ein eigenes Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz (FWD-Stärkungsgesetz).
Nur so kann gewährleistet werden, dass die Jugendfreiwilligendienste neben einem novellierten BFD gleichberechtigt gestärkt werden – mit verlässlichem Mittelaufwuchs, Platzausbau und verbesserten Rahmenbedingungen. So könnte endlich die nötige Planungssicherheit für die Träger hergestellt werden und gleichzeitig Chancengerechtigkeit und Anerkennung für alle engagementbereiten Menschen, damit es keine Benachteiligungen einzelner Zielgruppen bei den unterschiedlichen Diensten gibt.
Die verbandlichen Zentralstellen haben sich in ihrem Papier „Für ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz“ auf folgende Forderungen an den Bund und die Länder geeinigt:
Kernforderungen an den Bund:
- Anrechnung der Freiwilligendienste auf Wehr- und Zivildienst
- dauerhafte Sicherung der Finanzierung durch Aufhebung der Deckelung der Fördermittel
- Anhebung der Bundesförderung für die pädagogische Begleitung in den Inlandsdiensten auf bis zu 400 Euro und im IJFD auf bis zu 700 Euro
- Erweiterung der förderfähigen Kosten auf Öffentlichkeitsarbeit, Information und Beratung, Bewerbungs- und Vermittlungsarbeit und Ehemaligenarbeit
- Staatlich bezuschusstes erhöhtes Taschengeld für die Engagierten
- Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, Taschengeldzuschüsse für die Jugendfreiwilligendienste zu etablieren
- zusätzlich Einführung eines steuer- und sozialversicherungsfreien Stipendiums für junge Menschen aus finanziell schwächeren Familien
- Anerkennung des Freiwilligenausweises als Deutschlandticket (#freiefahrtfuerfreiwillige).
Kernforderungen an die Länder
- Vereinbarungen mit dem Bund zu Taschengeldzuschüssen für die Jugendfreiwilligendienste
- Anrechnung eines Freiwilligendienstes auf Ausbildungszeiten, Pflichtpraktika und doppelte Wartesemester und als praktischer Teil der Fachhochschulreife
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei eigener Haushaltsführung
Die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen erfordern eine kohärente und zukunftssichernde Stärkung aller Freiwilligendienste. Ein FWD-Stärkungsgesetz ist ein Beitrag, um die zivil gesellschaftliche Verankerung, die Attraktivität und die soziale Gerechtigkeit der Dienste zu sichern.

