Sachverständige äußern Sorge um die Finanzierung der Freiwilligendienste.
Am 19.02.2024 kam der Familienausschuss zu einer öffentlichen Anhörung zusammen, um über das geplante Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz der Bundesregierung zu beraten. Als Sachverständige waren auch viele Kolleg*innen des Bundesarbeitskreises geladen, auch der BAK FSJ selbst (Liste der Sachverständigen). Außerdem hatten drei Freiwillige die Möglichkeit, ihre Perspektive einzubringen, darunter Marie Beimen, die für ihre Petition Freiwilligendienstestärken das höchste Votum des Petitionsausschusses erhalten hatte.
Die Sachverständigen waren sich einig, dass die Einführung einer Teilzeit-Option die Freiwilligendienste attraktiver macht, der Beratungsaufwand durch die Träger damit aber steigt. Gleichwohl wurde deutlich, dass eine Anhebung der Taschengeldobergrenze keine ausreichende Wirkung haben werde, um finanzielle Barrieren abzubauen.
Vielmehr wurde von den Sachverständigen sehr deutlich gemacht, dass das aktuell große Problem der Unklarheiten über die Finanzierung schnellstmöglich gelöst werden muss.
Martin Schulze vom Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr kritisierte zudem, dass mit dem Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruches auf Förderung für einen Freiwilligendienst versäumt worden sei. Auch wenn die mit dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen grundsätzlich zu begrüßen seien, würden diese in der Praxis erst dann in der Breite zum Tragen kommen, „wenn die Träger, Einsatzstellen und die Freiwilligen selbst durch den Gesetzgeber eine bessere finanzielle Refinanzierung erhalten“, sagte er.
Der Bundestag selbst hat einen sehr ausführlichen Bericht veröffentlicht, der die verschiedenen Kritikpunkte gut zusammenfasst. Hier finden sich auch die Stellungnahmen. Der Videomitschnitt wird bald in der Mediathek eingestellt.