Zukunftsvision für einen Freiwilligendienst 2030: Das Dienstrecht
12. April 202460 Jahre FSJ – Feiern unter Vorbehalt
15. Mai 2024Eine gute Nachricht für alle, die sich im Bundesfreiwilligendienst oder in den Jugendfreiwilligendiensten engagieren möchten: Mit dem neuen Freiwilligen-Teilzeitgesetz wird es nun einfacher, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren.
Bisher war ein Einsatz in Teilzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie zum Beispiel bei besonderen persönlichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen. Mit dem neuen Gesetz haben Freiwillige unter 27 Jahren nun die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne diese Gründe nachweisen zu müssen.
Die Rahmenbedingungen für junge Freiwillige werden damit an die der älteren Freiwilligen angeglichen. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Dienst mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst und alle Beteiligten – insbesondere die Einsatzstellen – mit der Teilzeitbeschäftigung einverstanden sind.
Auch wird die Obergrenze für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Einsatz erhalten, angepasst. Statt derzeit 453 Euro monatlich können die Einsatzstellen dann bis zu 604 Euro monatlich auszahlen. Damit wird eine langjährige Forderung der Freiwilligen zumindest auf dem Papier erfüllt – denn die Einsatzstellen müssten das höhere Taschengeld aufbringen, gefördert durch Bundesmittel ist es leider nicht. Der Koalitionsvertrag verspricht eine Erhöhung des Taschengeldes – um dies aber tatsächlich zu ermöglichen, müsste die finanzielle Förderung der Freiwilligendienste steigen. Stattdessen sind katastrophale Kürzungen für 2025 angekündigt (mehr dazu siehe hier).
Der BAK FSJ begrüßt das neue Freiwilligen-Teilzeitgesetz und freut sich über die gesteigerte Flexibilität und Unterstützung für junge Menschen, die sich freiwillig engagieren möchten. Ohne zusätzliche Fördermittel wird die Taschengeld-Erhöhung aber ohne Folgen bleiben.
Weiter Informationen sowie der Livestream der öffentlichen Beratung finden sich auf der Webseite des Bundestages oder der des Familienministeriums. Wer sich über die öffentliche Anhörung zum Teilzeitgesetz und den Kritikpunkten der Verbände informieren möchte, kann das hier nachlesen.
Das Gesetz wird laut Tagsordnung am 17.05.2024 im Bundesrat beraten und könnte daher schon zum nächsten Jahrgang 2024/25 inkrafttreten. Noch ist aber kein genaues Datum bekannt.