involas-Studie „Gute Praxis für bessere Zugangschancen zu einem Freiwilligenjahr“ im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht
20. August 2024Studie zur Machbarkeit eines Pflichtdienstes stützt Freiwilligendienste
10. September 2024Jörn Fischer vom Cologne Center for Comparative Politics stellt in einem wissenschaftlichen Artikel dar, wie ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst ausgestalten werden könnte.
Gäbe es ein Gesetz, das regelt, dass jede Vereinbarung über einen Freiwilligendienst, die zwischen einem Freiwilligendienstträger und einem jungen Menschen getroffen wird, auch finanziell gefördert würde, wäre die Finanzierung von Freiwilligendiensten den jährlichen Haushaltsverhandlungen entzogen und damit langfristig gesetzlich abgesichert. Hier geht es direkt zum Artikel und hier zur Webseite des Verlags.
Abstract:
60 Jahre Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) heißt auch: 60 Jahre Projektförderung – also eine Förderung, die sich vor allem durch eine zeitliche Begrenzung auszeichnet. Was das bedeutet, wurde im Herbst 2023 deutlich: Der Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 sah eine Kürzung der Mittel für das FSJ, das FÖJ, den Internationalen Jugendfreiwilligendienst und den Bundesfreiwilligendienst um 113 Mio. € in den folgenden zwei Jahren vor. Das entsprach einer Kürzung von etwa einem Drittel des Etats für diese Freiwilligendienste. Viele Träger befürchteten daraufhin einen Kahlschlag und rechneten vor, dass 25.000 bis 30.000 der rund 100.000 Freiwilligendienststellen in Gefahr seien. Nicht zuletzt mit Hilfe einer groß angelegten Kampagne „Kürzt uns nicht weg“ und einer Petition an den Bundestag gelang es, die Kürzung für das Haushaltsjahr 2024 in letzter Minute abzuwenden. Der Vorgang machte aber auf schmerzliche Art deutlich, dass eine Finanzierung von Freiwilligendiensten, über die jedes Jahr im Rahmen von Haushaltsverhandlungen erneut politisch entschieden wird, auf tönernen Füßen steht. Was hat das mit Rechtsanspruch zu tun? Mit einem Rechtsanspruch wäre das nicht passiert, denn: Der Bund finanziert weite Teile der oben genannten Freiwilligendienste. Gäbe es ein Gesetz, das regelt, dass jede Vereinbarung über einen Freiwilligendienst, die zwischen einem Freiwilligendienstträger und einem jungen Menschen getroffen wird, auch finanziell gefördert würde, wäre die Finanzierung von Freiwilligendiensten den jährlichen Haushaltsverhandlungen entzogen und damit langfristig gesetzlich abgesichert. Die konkrete Ausgestaltung des Rechtsanspruchs kann dabei so aussehen, dass die Jugendlichen einen Anspruch auf einen Platz in einem Freiwilligendienst haben und die Träger der Dienste einen Anspruch auf die Finanzierung eben dieses Dienstes.