Voluntaris 1/25 „Freiwillig oder Pflicht – Freiwilligendienste am Scheideweg?“ erschienen
30. Juni 2025Am 26.06.2025 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 von der neuen Bundesregierung vorgelegt. Dieser entspricht für die Freiwilligendienste 1:1 dem, was die Vorgängerregierung im Sommer 2024 vorgelegt hat (siehe auch BAK-Post vom 17. Oktober 2024). Das ist eine deutliche Reduktion der Haushaltsmittel im Vergleich zu 2023 in Höhe von ca. 12%.
In der Kurzmeldung des hib vom 30.06.2025 (letzter Absatz) ist dazu aufgeführt:
Gekürzt werden soll beim Bundesfreiwilligendienst, 184,2 Millionen Euro sind dafür im laufenden Jahr veranschlagt (2024: 207,2 Millionen Euro). Auch bei den anderen Freiwilligendiensten (Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) wird gekürzt: von 122,68 Millionen Euro in 2024 auf 105,68 Millionen Euro in diesem Jahr.
Bereits im Sommer 2024 haben die verbandlichen Zentralstellen deutliche Kritik an dieser drastischen Kürzung (-40 Mio. Euro) geäußert. Dass die neue Bundesregierung diese Zahlen übernommen hat, ist eine Absage an den Ausbau der FWD, wie im Koalitionsvertrag niedergeschrieben.
Der Jahrgang 2025/2026 ist seit dem Frühjahr auf den zu den Vorjahren gekürzten Ansätzen des Haushaltsentwurfs für 2025 durchgeplant und beantragt. Auch in diesem Jahr hilft es den Zentralstellen also nichts, wenn sie im Herbst 2025 eine Mittelerhöhung erhalten sollten, da diese nicht verausgabt werden kann. Zentral sind vielmehr eine auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit über mehrere Jahre hinweg.
Wichtig ist daher die gerade laufende Haushaltsaufstellung für 2026. Hier werden sogenannte „verbindliche Bestandteile der Eckwerte“ aufgeführt, nach denen die Freiwilligendienste zusätzliche 25 Mio. Euro von 2026 bis 2029 erhalten sollen. Sollte dies eintreten, werden die im Jahr 2025 gekürzten 40 Mio. Euro damit jedoch NICHT vollständig ausgeglichen. Es bleibt auch dann bei einer Kürzung von 15 Mio. Euro.
Der BAK FSJ fordert nach wie vor, auch in Bezug auf den Koalitionsvertrag, eine auskömmliche Finanzierung für die Haushaltsaufstellung 2026 ff., sodass die angekündigten Verbesserungen der Freiwilligendienste – etwa die Erhöhung des Taschengeldes und der Ausbau von Strukturen und Plätzen – angegangen werden können. Ansonsten verbleiben wir in einer Abwärtsspirale der Mangelverwaltung. Deshalb appellieren wir an die neue Bundesregierung ihr Versprechen zu halten (#keinehalbensachen, #versprechenhalten, #kürztunsnichtweg).