Politische Jugendorganisationen und -verbände fordern Recht auf Freiwilligendienst
10. November 2025Entschließungsantrag zu den Freiwilligendiensten im WdModG
9. Dezember 2025Am 10. November 2025 fand die Anhörung der Sachverständigen zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Der bis dato vorliegende Entwurf der Bundesregierung ist bei den Sachverständigen aus unterschiedlichen Gründen auf viel Skepsis und Kritik gestoßen (siehe Kurzmeldung des Bundestages).
Von Seiten der Zivilgesellschaft war die Sachverständige Daniela Broda für den Deutschen Bundesjugendring eingeladen. Der DBJR betont, dass junge Menschen nicht als „verfügbare Ressource“, sondern als gleichberechtigte Bürger*innen mit eigenen Rechten und Perspektiven zu betrachten seien. Der Gesetzentwurf beschreibe junge Menschen fälschlicherweise als „noch nicht nachhaltig etabliert“ und leite daraus eine besondere Verfügbarkeit ab – eine Haltung, die Broda als „politisch bequem, aber demokratietheoretisch hoch problematisch“ bezeichnete. Broda forderte im Rahmen der Bereitschaftserklärung für einen Wehrdienst ausdrücklich auch über zivile und soziale Möglichkeiten, etwa in den Freiwilligendiensten, im Katastrophenschutz oder im Rettungswesen zu informieren sowie gleichzeitig die Freiwilligendienste substanziell zu stärken, damit ziviles Engagement nicht zur schlechteren Alternative werde.
Als stellvertretende Stimme der jungen Generation war Quentin Gärtner (Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz) eingeladen, der die fehlende Einbeziehung junger Menschen in das Verfahren als signifikanten Fehler bezeichnete.
Nur wenige Tage nach der Anhörung verkündete die Regierungskoalition am 13. November 2025 eine Einigung über die Ausgestaltung des Neuen Wehrdienstes. Übergeordnetes Ziel bliebe es, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu steigern. Der Wehrdienst bleibt dabei zunächst freiwillig. Der BAK FSJ begrüßt, dass weiterhin auf Freiwilligkeit gesetzt wird.
Die abschließende Lesung ist für den 05. Dezember 2025 im Bundestag geplant, die Verabschiedung im Bundesrat am 19. Dezember 2025, so dass der Bundespräsident das Gesetz in der 52ten Kalenderwoche für eine Gültigkeit ab 01. Januar 2026 unterzeichnen könnte. Kernpunkte der Einigung mit Auswirkungen auf die Freiwilligendienste sind aus Sicht des Bundesarbeitskreis FSJ:
- Wehrerfassung: Die Wehrerfassung soll wieder aufgenommen werden. Hierfür erhalten ab dem 01. Januar 2026 alle 18-Jährigen deutschen Staatsangehörigen einen Online-Fragebogen, der die Motivation und Eignung zum Wehrdienst erfasst. Laut Gesetzentwurf werden in der so genannten “Bereitschaftserklärung” neben dem Interesse am Wehrdienst, Bildungsabschlüsse, weitere Qualifikationen sowie eine “Selbsteinschätzung zur körperlichen Leistungsfähigkeit” erfragt. Männer sind verpflichtet den Fragebogen auszufüllen, bei Nicht-Beantwortung wird ein Bußgeld fällig. Frauen können den Fragebogen freiwillig beantworten. Ab Mitte 2027 soll eine flächendeckende Musterung aller männlichen 18-jährigen Deutschen erfolgen.
Der BAK FSJ geht davon aus, dass im Zuge des Fragebogens auch über weitere Formen des freiwilligen Engagements, also auch über Freiwilligendienste, informiert wird und dabei ein Hinweis auf die zentralstellen- und formatübergreifende Informationsplattform www.freiwillig-ja.de erfolgt.
- Attraktivitätssteigerung: Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten mit Inkrafttreten des Neuen Wehrdienstes einen Sold von 2.600 € brutto/Monat. Weitere Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung werden zusätzlich gezahlt. Ab einer Verpflichtungszeit von einem Jahr wird ein Zuschuss zu einem PKW -/LKW-Führerschein gewährt.
Diese Maßnahme verstärkt das bestehende Ungleichgewicht zwischen FWD-Taschengeld und Wehrsold. Freiwillige benötigen ein deutlich höheres Taschengeld, das an den BAföG-Höchstsatz angelehnt ist. Das Taschengeld ist vom Bund zu übernehmen. So werden finanzielle Hürden und Exklusion abgebaut und die Freiwilligendienste inklusiver.
Auch der Freiwilligendienst verlangt Mobilität, wie z.B. Fahrten zur Einsatzstelle und zu den Seminaren. Deshalb und vor allem aus Gründen der Nachhaltigkeit muss Freiwilligen die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr ermöglicht werden. Der Bundesarbeitskreis FSJ fordert dies gemeinsam mit Trägern, Einsatzstellen und Freiwilligen seit Jahren im Rahmen der Aktion #freiefahrtfuerfreiwillige.
- Bedarfswehrpflicht: Die Bedarfswehrpflicht kann eingesetzt werden, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personalstärke der Bundeswehr dies erforderlich machen. Die Bedarfswehrpflicht greift bei einer Lücke zwischen dem Bedarf an Streitkräften und den zur Verfügung stehenden freiwillig Wehrdienstleistenden.
In Fall der Einsetzung der Bedarfswehrpflicht bleiben Fragestellungen eines zivilen Wehrersatzdienstes und seinem Verhältnis zu den Freiwilligendiensten bisher offen. Ein möglicher Ersatzdienst müsste von den zivilgesellschaftlichen Strukturen maßgeblich umgesetzt werden. Das hätte Auswirkungen auf die etablierten Freiwilligendienstformate. Grundsätzlich müssen die Bedarfe junger Menschen Berücksichtigung finden. Dazu zählt auch, dass Freiwilligendienste im Inland und im Ausland in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass es keine negativen Effekte auf die Freiwilligendienste gibt.
Der BAK FSJ wird sich weiterhin für die zivilgesellschaftliche Vision 2030 (Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst) einsetzen. Die Information an alle 18-jährigen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bedarf es der Information zu Freiwilligendiensten an ALLE (jungen) Menschen, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit (siehe auch: Stellungnahme BAK FSJ zum Kabinettsentwurf zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz (August 2025) und die Ideen zu einem Freiwilligendienstestärkungsgesetz).
Parallel zur Einigung beim Neuen Wehrdienst wurde aus der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bekannt, dass die Freiwilligendienste bereits im Haushaltsjahr 2026 und den darauffolgenden Jahren einen signifikanten Aufwuchs an Bundesförderung erwarten dürfen. Der BAK FSJ wertet das als Erfolg und befindet sich über die daraus resultierende Umsetzung einer Stärkung der Freiwilligendienste derzeit im intensiven Austausch mit der zuständigen Fachebene im BMBFSFJ.

