Entschließungsantrag zu den Freiwilligendiensten im WdModG
9. Dezember 2025Bundeshaushalt 2026: Mittelaufwuchs für die Freiwilligendienste
12. Dezember 2025Vor dem Hintergrund aktueller sicherheitspolitischer Debatten führt das Bundesfamilienministerium erste Gespräche über mögliche zivile Ersatzdienste für den Fall, dass eine Wehrpflicht reaktiviert wird. Hintergrund ist die verfassungsrechtlich vorgesehene Notwendigkeit, eine Alternative für Personen bereitzustellen, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe ablehnen. Am 4. Dezember 2025 hat das BMBFSFJ zwei Austauschrunden mit Vertreter*innen von Wohlfahrtsverbänden, Zentralstellen der Freiwilligendienste und früheren Zivildienstträgern organisiert. Ziel der Treffen war es, Erfahrungen aus den früheren Strukturen zu sichern und Erwartungen an mögliche künftige Regelungen zu sammeln. Alle Verbände, die im BAK FSJ vertreten sind, haben an diesen Gesprächen teilgenommen und begrüßen den frühzeitigen Dialog.
Die Verbände signalisieren grundsätzlich Bereitschaft, im Bedarfsfall Plätze zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig machte ein Teil der Verbände deutlich, dass ein erfolgreicher ziviler Ersatzdienst nur dann realisierbar ist, wenn er an den Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet wird und als echtes Lern- und Orientierungsjahr mit qualifizierter pädagogischer Begleitung ausgestaltet ist. Dazu gehören verlässliche Finanzierung durch den Bund sowie nachhaltige Rahmenbedingungen für Träger und Einsatzstellen.
Der BAK FSJ fordert parallel zu einer möglichen Reaktivierung des Zivildienstes die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Freiwilligendienst (Vision 2030), um Diskriminierungen auszuschließen und chancengerechte Teilhabe für alle Interessierten zu gewährleisten. Für viele der Verbände im BAK FSJ ist ferner zentral, dass neue Regelungen an die bestehenden, bewährten Strukturen der Freiwilligendienste anschließen und in das etablierte Trägerprinzip eingebettet werden. Dies sichert neben einer bürokratiearmen Umsetzung auch Demokratielernen, Vielfalt, Subsidiarität und langfristige Engagementbindung.
Der BAK FSJ strebt an den Dialog mit dem Ministerium und anderen Verbänden aktiv zu begleiten, um sicherzustellen, dass die Jugendfreiwilligendienste angemessen gestärkt werden. Derzeit sind noch sehr viele Fragen offen. Orientierung bieten hier die Erhöhung der Fördermittel im Bundeshaushalt ab 2026, der Entschließungsantrag im Rahmen des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes und der Koalitionsvertrag der Bundesregierung.
Unabhängig von der Diskussion um die konkrete Ausgestaltung eines verpflichtenden Dienstes ist der BAK FSJ der Überzeugung, dass gesellschaftliches Engagement nicht verordnet werden kann. Nur durch Freiwilligkeit wird ein sozialer Dienst zum persönlichen und gesellschaftlichen Gewinn.

