Bundesregierung einigt sich beim Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
21. November 2025Zivildienst und Freiwilligendienste
11. Dezember 2025Der Bundestag hat am 05.12.2025 nach 2./3. Lesung das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) beschlossen, das zum 01.01.2026 in Kraft treten soll. Die Abgeordneten haben wie folgt über das WDModG abgestimmt: 323 Ja-Stimmen, 272 Nein-Stimmen, eine Enthaltung und 34 nicht abgegebene Stimmen.
Das beschlossene WDModG enthält zwei wesentliche Änderungen zum Regierungsentwurf mit Blick auf die Freiwilligendienste:
- Die Möglichkeit zur verpflichtenden Heranziehung zum Wehrdienst durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Zustimmung des Bundestags ist aus dem Gesetz gestrichen worden. Die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht ist nur mit einem neuen Gesetz umsetzbar (Streichung §2a). Aufgrund des Wegfalls der Möglichkeit einer Rechtsverordnung ist ebenfalls der §7a gestrichen worden, der das Verhältnis zu den Freiwilligendiensten im Falle einer Wehrpflicht per Rechtsverordnung geregelt hätte.
- Die Bundeswehr erhält nun die rechtliche Möglichkeit, im Rahmen des Fragebogens auch über die gesetzlich geregelten Freiwilligendienste zu informieren (§15a Wehrpflichtgesetz und §58i Soldatengesetz). Diese Information wird aller Voraussicht nach über einen Hinweis auf www.freiwillig-ja.de realisiert werden. Dies ist allerdings nicht Gegenstand der gesetzlichen Regelung. Die Aufnahme der Freiwilligendienste in das Anschreiben ist auch Ergebnis unserer gemeinsamen Lobbyarbeit und ein großer Erfolg!
Eine Zusammenfassung der Parlamentsdebatte zum WDModG findet sich auf der Webseite des Bundestags sowie eine vollständige Synopse der Änderungen gegenüber dem Entwurf (S. 9ff.).
Ein Entschließungsantrag von Bündnis90/Die Grünen wurde abgelehnt. Der Bundestag hat stattdessen einen Entschließungsantrag (S. 6&7) von CDU/CSU und SPD zur Stärkung der Freiwilligendienste angenommen. Die Regierungskoalition sieht demnach den neuen Wehrdienst und die Freiwilligendienste als „zwei komplementäre Elemente einer zukünftigen Gesamtarchitektur gesellschaftlicher Resilienz“.
| Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf … | Der BAK FSJ kommentiert diese Aspekte wie folgt: |
| 1. ein ganzheitliches Konzept zur Stärkung der Freiwilligendienste unter Einbindung der beteiligten Ressorts, Akteure, Träger und Freiwilligendienstleistenden vorzulegen; | Wir begrüßen, dass verbandliche Akteure und die Freiwilligen selbst aktiv einbezogen werden sollen. Gerne bringen wir uns in die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzepts zur Stärkung ein; einige Ideen wie bspw. ein Freiwilligendienstestärkungsgesetz liegen hier auch schon vor. |
| 2. durch die gesteigerten Mittel mehr Plätze zu schaffen, um die Zahl von über 100.000 Freiwilligendienstleistenden jährlich zu erreichen; | Die Verbände und unsere Träger stehen bereit, ihren Beitrag zu leisten, um mehr Plätze in den Freiwilligendiensten zu besetzen und Strukturen langfristig auszubauen, wenn die Finanzierung nachhaltig gesichert ist. |
| 3. die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienstleistende attraktiver auszugestalten. Dazu gehören Vorschläge für eine angemessene, chancengerechte Anpassung der Entschädigung und zusätzliche Leistungen, bspw. für den ÖPNV, gefördert mit Bundesmitteln; | Die Finanzierung von attraktiveren Rahmenbedingungen wie #freiefahrtfuerfreiwillige aus Bundesmitteln ist ebenso eine unserer langjährigen Kernforderungen wie der chancengerechtere Zugang zu den Freiwilligendiensten, zuletzt zur Bundestagswahl 2025. Beides hatte auch die Petition Freiwilligendienste stärken mit über 100.000 Unterschriften und dem höchsten Votum des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vor gut zwei Jahren gefordert und entspricht auch unserer verbändeübergreifenden Vision 2030 für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit. |
| 4. zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen der pädagogischen Begleitung, auf Basis der bestehenden Strukturen von Bund und Trägern (einschließlich der Bildungszentren des Bundes), aufgewertet werden können und ebendiese pädagogische Begleitung zu einem ganzheitlichen Coachingangebot ausgeweitet werden kann, das mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet ist; | Die Rahmenbedingungen der pädagogischen Begleitung und ihre Bundesförderung zu verbessern, war ebenfalls eine unserer Forderungen zur Bundestagswahl. Wir freuen uns über die Unterstützung unseres Ansinnens zur weiteren Steigerung der Qualität der pädagogischen Arbeit. Der derzeitige Belegungszwang der Bildungszentren des Bundes im BFD ist aus unserer Sicht aufzuheben, um einem ganzheitlichen Ansatz der Demokratieförderung gerecht zu werden. Den Vorschlag, die pädagogische Begleitung zu einem ganzheitlichen Coachingangebot weiterzuentwickeln, gilt es in der Zukunft zu konkretisieren. Wir werden dies kritisch-konstruktiv begleiten. |
| 5. einen Freiwilligendienst Bevölkerungsschutz zu implementieren, in den wir Modellprojekte des freiwilligen Handwerksjahres gemeinsam mit den Handwerkskammern integrieren; | Bereits jetzt finden bei unseren Mitgliedsverbänden (Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst und Johanniter-Unfall-Hilfe) sowie beim THW Freiwilligendienste im Bevölkerungsschutz statt. Inwieweit ein neues Format hierfür notwendig und hilfreich sein kann, lässt sich heute noch nicht abschließend beurteilen. Bei einem freiwilligen Handwerksjahr stellen sich vor allem Fragen der Gemeinwohlorientierung der Mitglieder der Handwerkskammern. |
| 6. die Ausweitung der Kapazitäten für den Dienst an der Gesellschaft im Hinblick auf Personalbedarf, volkswirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Auswirkungen sowie Finanzierungsmodelle unter Einbindung der Länder zu prüfen und innerhalb von zwölf Monaten vorzulegen. | Um die Freiwilligendienste stetig weiter wachsen zu lassen, ist ein Personalaufwuchs auf der Trägerseite sowie in den Einsatzstellen nötig – sowohl zur pädagogischen Begleitung und Anleitung als auch in der Verwaltung. Auf rechtlicher Ebene sind u.a. der Erhalt der Arbeitsmarktneutralität und die dauerhafte Gestaltung des Dienstes als Bildungsjahr obligatorisch. |
Der BAK FSJ dankt allen Mitgliedern des Bundestages und den Ausschüssen, die sich für den Entschließungsantrag und die Stärkung der Freiwilligendienste eingesetzt haben.

