15 Jahre BFD: Erkenntnisse der Zivilgesellschaft berücksichtigen!
1. Juli 2026Am 6. Juli 2026 wurde der Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 vorgestellt. Demnach stehen in den Freiwilligendiensten 364,9 Mio. Euro zur Verfügung. Dies ist die gleiche Summe, wie im Jahr 2026. Im Bundesfreiwilligendienst sind es 211,2 Mio. Euro (gleiche Höhe wie in 2026) und in den Jugendfreiwilligendiensten sind es 153,7 Mio. Euro (gleiche Höhe wie in 2026). Im Vergleich zu anderen Titeln des BMBFSFJ soll es somit in den Freiwilligendiensten keine Kürzungen im nächsten Jahr geben. Verringerte Ansätze finden sich jedoch in den Verpflichtungsermächtigungen ab dem Jahr 2028. Die parlamentarische Beratung des Bundeshaushaltes startet nach der Sommerpause. Die Verabschiedung ist im November 2026 geplant.
Im Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom 5. Dezember 2025 wurde eine Mittelerhöhung um 50 Mio. Euro in 2026 und zusätzliche 80 Mio. Euro in den Folgejahren begrüßt. Diese 80 Mio. Euro finden sich nun nicht mehr im Kabinettsbeschluss wieder.
Zur Stärkung aller Freiwilligendienstformate (und zur Verausgabung der vorhandenen Mittel) ist es dringend geboten, die Pro-Platz-Förderung in den Jugendfreiwilligendiensten (FÖJ, FSJ, IJFD) und im BFD anzuheben und den Katalog der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erweitern. Nur so ist das Ziel eines Platzausbaus auf bis zu 100.000 Freiwillige im Jahr umsetzbar.
Aktuell wird jede Forderung nach besseren Rahmenbedingungen mit der Diskussion um ein Bundesgesellschaftsdienstegesetz verknüpft, welches künftig einen neuen Zivildienst und den Bundesfreiwilligendienst regelt und zueinander in ein rechtliches Verhältnis setzt. Als BAK FSJ gilt unser Augenmerk insbesondere dem FSJ und den Jugendfreiwilligendiensten, deren Attraktivität wir gewahrt wissen wollen. Deshalb fordern wir in dieser Debatte nachdrücklich ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz.

