Neuer Wehrdienst – Was bei einer Einführung eines Ersatzdienstes aus Perspektive der Freiwilligendienste zu berücksichtigen wäre
14. Juli 2025Bertelsmann-Studie zeigt: Jugendliche brauchen mehr Orientierung – Freiwilligendienste bleiben unerwähnt
18. Juli 2025Am 14.07.2025 hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als Schirmherr der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ ihren Abschlussbericht vorgestellt. Koordiniert und wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt durch die Hertie School innerhalb der Hertie Stiftung, die bereits in 2023 und 2024 zwei Studien zum sogenannten Gesellschaftsdienst publiziert hatte.
Bereits im Zwischenbericht im März 2025 hatten die Initiator*innen die Empfehlung ausgesprochen, eine „allgemeine Dienstpflicht (Pflichtdienst)“ einzuführen. Der Abschlussbericht ergänzt diese Empfehlung nun um Verwirklichungschancen und Ergänzungen und weist unter anderem daraufhin, dass sich die Idee eines verpflichtenden Dienstjahres gerade nicht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wiederfindet. Als Ursache identifiziert der Bericht zum einen die hohen rechtlichen Hürden im Sinne des Grundgesetzes. Zum anderen verweist er auf die potenziellen Konflikte mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie sie auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits 2023 und erneut 2025 herausgearbeitet hat. Abschließend formuliert der Bericht vor diesem Hintergrund:
„Aus unserer Sicht sollte man sich von den vielen offenen Fragen jedoch nicht zu sehr irritieren lassen: Der zu erwartende Zuwachs an Gemeinsinn in der Gesellschaft durch ein Pflichtjahr wiegt die vielen zu treffenden Entscheidungen und die damit einhergehenden Zumutungen auf“ (S. 142).
Aus Sicht des BAK FSJ gilt es die Frage nach Stärkung von gesellschaftlichem Engagement und Gemeinsinn pragmatischer zu beantworten – und dies ist auch ohne eine aufwendige und in naher Zukunft nicht absehbare Änderung des Grundgesetzes möglich. Wir benötigen jetzt eine schnell umsetzbare und tatsächlich wirksame Verbesserung der Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Engagements. Die dafür notwendigen und anschlussfähigen Konzepte liegen mit der Vision 2030 vor: Ihre juristische Machbarkeit wurde unlängst durch ein Gutachten der Bertelsmann Stiftung unterstrichen. Darauf nimmt der Bericht keinerlei Bezug.
Gerade der Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes stellt die Variante der Wahl anstelle eines Pflichtdienstes dar, um als ermöglichender Staat tatsächlich „handlungsfähig“ zu sein. Irritierend erscheint diesbezüglich vor allem die Verbindung der Empfehlung Nr. 30 „Ein handlungsfähiger Staat begegnet Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen mit einem Vertrauensvorschuss.(S. 134f.)“ mit jener Empfehlung Nr. 33 „Eine allgemeine Dienstpflicht (Pflichtjahr) wird eingeführt (S. 141f.)“.
Was ist uns freiwilliges Engagement in Deutschland wert?
Weitere Reaktionen unserer Mitgliedsverbände:
Bund der Deutschen Katholischen Jugend: Gesetzesentwurf zum Wehrdienst: Ist die Freiwilligkeit ernst gemeint? (15.07.2025)

